Das Verkehrsrecht in unserer Praxis verstehen wir im Sinne des Straßenverkehrsrechts, worunter die gesetzlichen Regeln zum Verhalten im Straßenverkehr aber vor allem auch
die Vorgaben zur Teilnahme am Straßenverkehr als Führer eines Kfz fallen.
Mit dem Erwerb und dauerhaften Erhalt einer Fahrerlaubnis gewinnt man eine große Freiheit:
Das Recht, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Dies bedeutet einen erheblichen Gewinn an Mobilität und Flexibilität. Ohne die Berechtigung zum Führen eines Kfz ist man auf die Nutzung und
Einschränkungen des öffentlichen Personenverkehrs angewiesen. Mit dem Verlust der Fahrerlaubnis, z.B. infolge eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften können allerdings noch
weit größere Probleme als die vorbenannten Einschränkungen einhergehen, wenn der Betroffene beruflich ständig auf die Nutzung eines Kfz angewiesen ist. Für solche Arbeitnehmer kann mit dem
Verlust der Fahrerlaubnis auch der Verlust des Arbeitsplatzes und für Selbständige im schlimmsten Fall das Ende der Selbständigkeit drohen.
Ähnlich harte Folgen kann ein Verkehrsunfall für die Beteiligten hervorbringen. Selbst wenn man unverschuldet in einen Unfall
gerät, kann sich die Regulierung der berechtigten Ansprüche insbesondere bei Personenschäden über Wochen oder Monate
hinziehen, wenn man seine Rechte nicht kennt und sich in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung begibt. Diese vermittelt Geschädigten vermeintlich jede erforderliche Hilfe und setzt
unter diesem Deckmantel lediglich ihr aktives Schadensmanagement durch. Auf diese Weise werden Geschädigte in billigere freie Werkstätten vermittelt, dem Geschädigten im Fall eines Totalschadens
Restwertaufkäufer von irgendwo aus der Republik aufgebürdet, Vorgaben zu Mietwagenkosten gemacht, die nicht annährend marktgerecht sind etc..
Schlimmer wiegen allerdings die Unterlassungen der Versicherer, die Geschädigte nicht über weitere zustehende Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.
aufklären, um auf diese Weise die eigenen Interessen zu wahren. Oftmals hat ein solches Verhalten der Versicherer sogar zur Folge, dass der Schaden unnötig vergrößert wird.
Um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche durchzusetzen, unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts:
aber auch rund um das Kfz selbst:
In all diesen und weiteren verkehrsrechtlichen Bereichen vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich, aber auch gerichtlich, wobei wir stets alle Beteiligten wie z.B. Werkstätten, Abschleppunternehmen, Autovermietungen, Sachverständige usw. im Blick behalten. So können wir eine umfangreiche Regulierung ohne Einbußen für den unverschuldet Geschädigten gewährleisten und die Einbußen im Falle eines Mitverschuldens so gering wie möglich halten.
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