Verkehrsrecht


Das Verkehrsrecht in unserer Praxis verstehen wir im Sinne des Straßenverkehrsrechts, worunter die gesetzlichen Regeln zum Verhalten im Straßenverkehr aber vor allem auch die Vorgaben zur Teilnahme am Straßenverkehr als Führer eines Kfz fallen.

Mit dem Erwerb und dauerhaften Erhalt einer Fahrerlaubnis gewinnt man eine große Freiheit:
Das Recht, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Dies bedeutet einen erheblichen Gewinn an Mobilität und Flexibilität. Ohne die Berechtigung zum Führen eines Kfz ist man auf die Nutzung und Einschränkungen des öffentlichen Personenverkehrs angewiesen. Mit dem Verlust der Fahrerlaubnis, z.B. infolge eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften können allerdings noch weit größere Probleme als die vorbenannten Einschränkungen einhergehen, wenn der Betroffene beruflich ständig auf die Nutzung eines Kfz angewiesen ist. Für solche Arbeitnehmer kann mit dem Verlust der Fahrerlaubnis auch der Verlust des Arbeitsplatzes und für Selbständige im schlimmsten Fall das Ende der Selbständigkeit drohen.

Ähnlich harte Folgen kann ein Verkehrsunfall für die Beteiligten hervorbringen. Selbst wenn man unverschuldet in einen Unfall gerät, kann sich die Regulierung der berechtigten Ansprüche insbesondere bei Personenschäden über Wochen oder Monate hinziehen, wenn man seine Rechte nicht kennt und sich in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung begibt. Diese vermittelt Geschädigten vermeintlich jede erforderliche Hilfe und setzt unter diesem Deckmantel lediglich ihr aktives Schadensmanagement durch. Auf diese Weise werden Geschädigte in billigere freie Werkstätten vermittelt, dem Geschädigten im Fall eines Totalschadens Restwertaufkäufer von irgendwo aus der Republik aufgebürdet, Vorgaben zu Mietwagenkosten gemacht, die nicht annährend marktgerecht sind etc..

Schlimmer wiegen allerdings die Unterlassungen der Versicherer, die Geschädigte nicht über weitere zustehende Ansprüche wie z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. aufklären, um auf diese Weise die eigenen Interessen zu wahren. Oftmals hat ein solches Verhalten der Versicherer sogar zur Folge, dass der Schaden unnötig vergrößert wird.

Um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche durchzusetzen, unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts:

  • Regulierung von Unfallschäden, was materielle wie immaterielle Schäden umfasst
  • Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren, bei Vorwürfen wie Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitung, aber auch Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeitvorgaben, Überladung etc.
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren, z.B. wegen der Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis etc.

aber auch rund um das Kfz selbst:

  • bei Ansprüchen aus einem Kaufvertrag, z.B. auf Zahlung des Kaufpreises, Übereignung des Fahrzeugs, Sachmängelansprüchen etc.
  • bei Ansprüchen aus Reparaturverträgen, z.B. auf Zahlung des Werklohns, Herausgabe des Kfz, Sachmängelansprüchen etc.

In all diesen und weiteren verkehrsrechtlichen Bereichen vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich, aber auch gerichtlich, wobei wir stets alle Beteiligten wie z.B. Werkstätten, Abschleppunternehmen, Autovermietungen, Sachverständige usw. im Blick behalten. So können wir eine umfangreiche Regulierung ohne Einbußen für den unverschuldet Geschädigten gewährleisten und die Einbußen im Falle eines Mitverschuldens so gering wie möglich halten.