Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern, wobei diese Beziehungen durch einen schriftlichen Mietvertrag
ausgestaltet sein können.
Ohne einen schriftlichen Vertrag bewegen sich die Parteien eines Mietverhältnisses allerdings nicht im rechtsfreien Raum, da dann umfangreiche gesetzliche Vorgaben Anwendung finden. In der
Praxis wird zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht unterschieden, mit erheblich mehr Regelungen im ersten
Bereich. Die höhere Regelungsdichte im Wohnraummietrecht entwickelte sich aus dem sozialen Schutzgedanken des Gesetzgebers, der dem Mieter eigentumsähnliche Besitz- und Nutzungsmöglichkeiten
zugesteht, um diesem eine selbstbestimmte Gestaltung seines privaten Lebensmittelpunkts zu ermöglichen. Im Wohnraummietrecht existieren deswegen zahlreiche zwingend einzuhaltende Regelungen,
während dem gewerblichen Vermieter große Freiräume zur Gestaltung des Mietvertrages bleiben.
Da Mietverträge als Dauerschuldverhältnisse in der Regel längerfristig angelegt sind, tauchen in allen Phasen des Vertrages, bei dessen Abschluss, der Durchführung, aber auch der Beendigung
und Abwicklung Fragen auf. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei vor allem in folgenden Bereichen:
In diesen und weiteren mietrechtlichen Bereichen sind wir für unsere Mandanten tätig, wobei eine frühzeitig ausgearbeitete und festgelegte Strategie für beide Parteien eines Mietvertrages den entscheidenden Vorteil im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung ausmacht.
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