Mietrecht


Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern, wobei diese Beziehungen durch einen schriftlichen Mietvertrag ausgestaltet sein können.

Ohne einen  schriftlichen Vertrag bewegen sich die Parteien eines Mietverhältnisses allerdings nicht im rechtsfreien Raum, da dann umfangreiche gesetzliche Vorgaben Anwendung finden. In der Praxis wird zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht unterschieden, mit erheblich mehr  Regelungen im ersten Bereich. Die höhere Regelungsdichte im Wohnraummietrecht entwickelte sich aus dem sozialen Schutzgedanken des Gesetzgebers, der dem Mieter eigentumsähnliche Besitz- und Nutzungsmöglichkeiten zugesteht, um diesem eine selbstbestimmte Gestaltung seines privaten Lebensmittelpunkts zu ermöglichen. Im Wohnraummietrecht existieren deswegen zahlreiche zwingend einzuhaltende Regelungen, während dem gewerblichen Vermieter große Freiräume zur Gestaltung des Mietvertrages bleiben.

Da Mietverträge als Dauerschuldverhältnisse in der Regel längerfristig angelegt sind, tauchen in allen  Phasen des Vertrages, bei dessen Abschluss, der Durchführung, aber auch der Beendigung und Abwicklung Fragen auf. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei vor allem in folgenden Bereichen:

  • Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen sowohl im Bereich Wohn- als auch Gewerberaum, dabei auch zeitlich befristete Verträge
  • Geltendmachung von Rechten aus dem Mietvertrag, wie z.B. rechtzeitige und vollständige Zahlung der Miete, Erstellung von 
  • und Durchsetzung von Nachzahlungsforderungen, Beseitigung von Mängeln, Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Erhöhung der Miete etc.
  • Maßnahmen bei Störungen im Mietverhältnis, z.B. Abmahnung wegen vertragswidriger
  • Verhaltensweisen, Durchsetzung von Minderungsansprüchen
  • Beendigung von Mietverhältnissen, z.B. durch ordentliche oder außerordentliche
  • fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Räumungsklagen, Durchsetzung oder        Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Kautionsrückzahlung etc.

In diesen und weiteren mietrechtlichen Bereichen sind wir für unsere Mandanten tätig, wobei eine frühzeitig ausgearbeitete und festgelegte Strategie für beide Parteien eines Mietvertrages den entscheidenden Vorteil im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung ausmacht.