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Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Die durch das Coronavirus verursachte Unsicherheit führt aktuell vermehrt zu Anfragen nach Vorsorgevollmachten (eingeschränkt nutzbar in bestimmten Vorsorgefällen) oder gar Generalvollmachten (uneingeschränkt für jede Lebenssituation nutzbar).

 

Solche Vollmachten können im Ernstfall ein Segen sein. Vor der Erteilung sollte der Vollmachtgeber allerdings mit dem gewünschten Bevollmächtigten sprechen. Eine Vollmacht ist eine Berechtigung, sie stellt grundsätzlich keine Verpflichtung dar!

 

Der Bevollmächtigte sollte nicht nur vertrauenswürdig sein, sondern auch bereit sein, die damit einhergehende Verantwortung übernehmen zu wollen. Er sollte außerdem eine Idee davon haben, wie der Vollmachtgeber bestimmte Situationen entscheiden würde.

Eine Vollmacht sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit zumindest schriftlich erteilt werden. Und bitte achten Sie darauf, dass für manche Situationen oder Rechtsgeschäfte auch noch die besondere Form der notariellen Urkunde wichtig sein kann.

 

In der Praxis kommt es bei schriftlichen Vollmachten häufig zu Diskussionen bei Banken, die entweder auf deren Formularvollmachten oder auf notarielle Urkunden bestehen. Machen Sie sich und dem Bevollmächtigten das Leben leichter und nutzen Sie für Kontovollmachten zur Not die Bankformulare.

 

Es ist stets sinnvoll, wenn die Wirkung der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt (transmortal wirkende Vollmacht), auf diese Weise kann auch über den Tod hinaus im Sinne des Vollmachtgebers gehandelt werden. Dies kann im Zweifel auch eine Nachlassabwicklung vereinfachen, falls kein notarielles Testament vorliegt und der / die Rechtsnachfolger zunächst einen Erbschein beantragen müssen. Ein gerichtliches Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins dauert schon unter normalen Umständen mehrere Wochen oder sogar Monate. In der aktuellen Situation können diese Verfahren noch weit länger dauern.

 

Wir stehen Ihnen im Rahmen der Möglichkeiten gerne für Fragen zur Verfügung, wenn Sie den berechtigten Wunsch nach einer notariell beurkundeten Vollmacht hegen, werden wir versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Zum Schutz der hier arbeitenden Menschen werden wir bei jedem Terminwunsch danach fragen, ob Beteiligte sich in den letzten 2 Wochen in Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt zu infizierten Menschen hatten.

 

Passen Sie auf sich und Ihre Lieben auf und bleiben Sie gesund!